Wer darf was: Die Oldtimer Zulassungen...

Historische- Sammeler und Saisonzulassungen

Stand: April 2006

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Saisonzulassungen gelten in dem Zeitraum, der von den beiden Daten einbezogen ist. Im obigen Fall würde das heissen von 1.März bis einschließlich 30. Oktober zugelassen. Altersbegrenzungen gibt es nicht, die Steuer wird wird auch nur in den Monaten erhoben, wo das Fahrzeug zugelassen ist. Außerhalb dieses Zeitraums darf das Auto aber nicht auf öffentlichen Verkehrsgrund geparkt sein- dafü werden dann sehr hohe Strafen erhoben.

Vorteile:

-Nutzung/Zahlung nur in der Zeit, die gewünscht ist. (Minimum 2 Monate)

-Keine Weiteren Formalitäten wie an/abmelden nötig.

-Keine Auflagen bezüglich Fahrzeugtyp oder Alter

Nachteile:

-Abstellen außerhalb der Saison auf öffentlichen Verkehrsgrund strafbar (auch bei Motorrädern !)

-Bei den Versicherungen meist keine Viertel- oder halbjährliche Zahlung mehr möglich

-Nummernschilder werden noch größer

Typischer Einsatz:

Wohnmobile, Motrräder, Cabrios und Youngtimer

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Cabrio macht im Sommer am
meisten Spaß
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Alt, aber noch nicht alt genug:
Der Youngtimer


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Sammlerkennzeichen sind rote Nummernschilder mit 07Žer Kennung. Mit diesen Schildern können einzelne Fahrzeuge, aber auch ganze Sammlungen zugelassen werden, denn das Schild darf an alle Fahrzeuge montiert werden die im Fahrzeugbrief genannt werden. Die Versicherung richtet sich dann nach dem teuersten Fahrzeug, Oldtimer Versicherungen bieten aber auch hier immer wieder günstige Angebote. Als Auflage gilt jedoch, daß die Fahrzeuge nur noch zu Treffen " die der Pflege des automobilen Kulturgutes" dienen gefahren werden darf, sowie zu Werksatt, überführungsfahrten und Einstellfahrten. Die Kontrolle darüber erfolgt über ein verordnetes Fahrtenbuch. Wer also beim Supermarkteinkauf in einen Unfall verwickelt würde, käme in Erklärungsnöte! Als notwendiges Alter wurde bisher 20 Jahre angegeben, jedoch Stand das "07Žer-Kennzeichen" mittlerweile so oft zur Diskussion, so dass man den befürchtungen, es gäbe Leute, die hre 20Jahre alten Alltagsfahrzeuge mit dieser Nummer betreiben, nachgegeben hat und ab 2007eine 30Jahre Grenze einführen wird.
Ob in Zukunft weiterhin die die TüV-Pflicht für die Fahrzeuge entfällt, wird indessen noch immer heiß diskutiert. Aber auch schon vorher gab es die Pflicht des Halters für die Verkehrssicherheit zu sorgen.
Die Steuer beträgt 190EUR, egal wieviele Fahrzeuge im Schein stehen.

Vorteile:

-Flexible Lösung für mehrere Fahrzeuge, bzw. ganze Sammlungen

-Geringe Steuern für PKW mit 190EUR.

-noch Keine TüV-Pflicht

-nicht immer Begutachtung auf Orginalität notwendig

Nachteile:

-Eingeschränkte Nutzung mit Dokumentation per Fahrtenbuch

-Für Zweir&aumlk;der mit geringen Hubraum nicht günstig. ca50EUR/Jahr

-Fahrzeugbrief verfällt

-Neue Nummer macht ein Wunschkennzeichen zunichte

-Problem bei Auslandsfahrten durch geringen Bekanntheitsgard der Regelung

-Willkürlich unterschiedliche Auslegung der Regelungen in verschiedenen Landkreisen

Typischer Einsatz:

Sammlungen, Clubfahrzeuge über 30 Jahre

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Eins für alle:
Sammlung mit einem Kennzeichen.
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Einsatz sehr begrenzt:
Oldie mit 07Žer Nummer


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Historische Kennzeichen sind wiederum nur für ein einziges Fahrzeug zugelassen, welches des weiteren auch mindestens 30 Jahre alt sein muss. Es gilt hierbei die Erstzulassung des jeweiligen Fahrzeuges und nicht die Bauzeit der gesammten Typenreihe. Zur Festsstellung des Historischen Status ist ein Gutachten notwendig, in dem die Orginalität des Fahrzeuges geprüft wird, und dies auch ziemlich genau. Notwendig ist ein befriedigender Zustand (Zustand 3) nach der Classic Data Bewertung. Umbauten, Tuning Fahrwerkstieferlegungen etc müssen Zeitgenössisch oder wenigstens älter als 10 Jahre alt sein, oftmals wird es schwierig dies zu belegen. Lackierungen müssen zwar nicht im orginalen Farbton gehalten sein, aber Zweifarblackierungen sind wiederum nur dann erlaubt, wenn es die Orginalität hergibt oder z.B. ein Orginalgetreuer Firmendruck erhalten wird (alte LKW / Lieferwagen). Mittlerweile dürfen wenigsten neue Autoradios verbaut werden. Umbauten der Motorisierung oder der Gtriebe (Schaltung auf Automatic oder umgekehrt) sind dann satthaft, wenn das Fahrzeug seinerzeit so angeboten wurde. Wer als aus einer Celica LT eine ST macht, befindet sich noch im Spielraum dieser Regelung.
Befreiung von der TüV-Pflicht gibt es wiederum nicht, dafür aber auch keine Auflagen der Nutzung, auch wenn die Zulassung auch eigentlich der "der Pflege des automobilen Kulturgutes" dienen soll, Kontrollen sind nicht vorgesehen und tägliche Nutzung auch nicht verboten.

Vorteile:

-Keine Nutzungsbeschränkung

-Geringe Steuern für PKW mit 190EUR

-Nummernschild bleibt erhalten, bekommt nur ein 'H' als letzte Stelle

Nachteile:

-Hohes Alter von 30 Jahren bindend, sowie genaue Orginaltitäts und Zustands-Prüfung

-Für Zweiräder mit geringen Hubraum nicht günstig. Ca 50EUR pro Jahr (!)

-Kennzeichen wird durch angehägtes 'H' größer.

Typischer Einsatz:

Oldtimer über 30 Jahre alt im guten, orginalen Zustand.

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Bei Toyota (noch) wenig vertreten
Fahrzeuge älter als 30 Jahre
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Mit dabei:
Die ersten Celica Modelle TA22
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So nicht:
Zwar Alt genug, aber nicht Orginal!




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